Eigentümisierung der Welt

Obige Wortschöpfung ist genauso merkwürdig, wie die dahinterstehende Erscheinung. Sie beschreibt einen noch lange nicht abgeschlossenen Prozeß der gesellschaftlichen Entwicklung, im Lauf dessen immer mehr durch Substantive beschreibbare Erscheinungen der realen Welt einen Statuswechsel durchmachten: von ‘einfach vorhanden und verfügbar’ zu ‘(Privat-)Eigentum und nur mit Genehmigung des Eigentümers benützbar’. Das dafür i.d.R. eine Gegenleistung fällig ist, soll hier nur am Rande betrachtet werden.

Das betrifft durchaus nicht nur materielle Gegenstände, sondern auch vollkommen abstrakte Begriffe wie Rechte - ja sogar Gedanken (sog. geistiges Eigentum). Die gegenwärtige Debatte über Logikpatente rückt diesen Punkt wieder ins öffentliche Bewußtsein. Immer mehr von Dingen, die jeder braucht, gehören irgend jemandem. Das können Sachen sein, die beliebig vermehrbar sind (wie z.B. kulturelle Schöpfungen), aber auch dauerhaft fest vorgegebene Ressourcen (wie z.B. Grund und Boden).

Die meisten Rechtssysteme der sog. zivilisierten Welt kennen schon lange den Unterschied zwischen Besitz und zwischen Eigentum. Die Objekte dieser Welt können in besitzbare und nicht besitzbare eingeteilt werden; sie können aber auch in eigentumsfähige und nicht eigentumsfähige unterteilt werden. Die Grenze verschiebt sich immer weiter: immer mehr wird eigentumsfähig und das Eigentum daran wird auch reklamiert und durchgesetzt - im Gegenzug bleibt immer weniger frei verfügbar.

Eigentümer haben Vorteile: sie können z.B. Nichteigentümer von der Benutzung ausschließen oder sie können von jenen eine Gegenleistung für die Benutzung verlangen. Nichteigentümer haben Nachteile: sie müssen vor Benützung eines nicht frei verfügbaren Objekts den Eigentümer um Erlaubnis fragen, ggf. mit ihm in Verhandlungen eintreten. Ihre eigene persönliche Entfaltung ist eingeschränkt, weil sie immer aufpassen müssen, nichts zu schaffen, woran bereits jemand Eigentum reklamieren könnte.

Nur noch Naturvölker kennen kein Eigentum an Grund und Boden (fast immer aber Nutzungsrechte!), Eigentum an Melodien war wohl noch vor wenigen Jahrhunderten weltweit unbekannt. Heute genügen einige gleiche Noten schon für langwierige und teuere Streitfälle. Bizarre Streitigkeiten entbrennen oft um Markenrechte und Warenzeichen. Endlose Haarspaltereien entzünden sich an der Frage, ob etwas etwas anderem so ähnlich sei, daß es verwechselt werden könne oder müsse. Vollends absurd werden solche Streitigkeiten, wenn sie weltweit ausgetragen werden, weil Ähnlichkeit von Begriffen, Worten, Symbolen immer nur vor bestimmten kulturellen Hintergründen behauptet werden kann.

Es gibt ganz skurrile Folgeerscheinungen dieses Denkens, wenn nämlich die Schutzwürdigkeit von solchen Rechten durchgesetzt wird. Da gibt es zwei grundverschiedene Standpunkte:

Beispiel: Angenommen, das Sonnenlicht wäre nicht mehr frei verfügbar (weil beispielsweise eine Sonnenenergiewirtschaftsgruppe alle Nutzungsrechte in einem Land gekauft hat oder sich per legislativer Lobbyarbeit aneignen konnte). Dann müßte jeder, der sich dem Sonnenlicht aussetzt, mit dem Rechteinhaber einen Vertrag schließen. In der Praxis würde das bedeuten, entweder nie mehr ins Freie zu gehen, oder eine pauschale Abstandszahlung an den Inhaber der Schutzrechte zu leisten.

Skurril? Undenkbar?  —  Keineswegs!

Die GEZ beispielsweise versucht in jahrelangem Zerren genau so ein Geschäftsmodell immer weiter auszudehen. Nicht nur, daß sie bereits die Hoheit über alle für Rundfunksendungen nutzbaren Radiofrequenzen hat, sie will auch noch von jedem Internetnutzer eine Pauschalabgabe haben. Begründung: ihre Mitglieder würden dort ihre geschützten Inhalte anbieten. Daß kein Mensch deren Mitglieder geheißen hat, jene Inhalte dort öffentlich anzubieten, interessiert deren Anwälte / Lobbyisten nicht.
Ähnliche geschäftliche Strategien verfolgen sämtliche Urheberrechtsverwerter (Verwertungsgesellschaften), wie z.B. die GEMA, IFIP, SACEM oder VG WORT. Jedermann soll zahlen, nur weil er potentieller Nutzer von geschützten (verwertbaren) Subjekten ist. Sollen die Eigentümer doch ihre wertvollen Rechtsobjekte in den Tresor sperren, statt sie öffentlich feilzubieten! Wahrlich eine Lizenz zum Gelddrucken.

Die Entwicklung ist folgerichtig und zwangsläufig: nachdem zunächst praktisch die gesamte belebte und unbelebte Natur unter Eigentum gestellt worden war, konnte weiteres Eigentum nur noch durch Aneignen von Bereichen des Geistigen generiert werden. Die Eigentümer sehen diese Entwicklung naturgemäß positiv. Im weltweiten Zusammenhang betrachtet treten die Schattenseiten jedoch immer deutlicher hervor. Die Zwangsläufigkeit der Vereinnahmung allgemein benötigter Lebensspähren tötet letztendlich die Kreativität und fördert gesellschaftliche Verweigerung. Wo kein Freiraum ist, kann sich nichts entfalten. Wenn alles Denk- und alles Machbare schon jemandem ‘gehört’, wird niemand mehr denken oder machen wollen.

Um reich zu werden muß man es nur schaffen, etwas was vorher frei war, unter Eigentum zu stellen.

Einen Vorbehalt gegen Eigentum haben praktisch alle Rechtssysteme aber zum Glück eingebaut: Menschen können niemandem gehören (das war auch schon anders – Sklavenhaltung!). Letztendlich ist das wohl ein Selbstschutzreflex – man weiß ja nie! Ob die Spekulation auf die Angst allerdings langfristig ausreicht, wird schon wieder zweifelhaft. Wenn es erst einmal gentechnisch veränderte Menschen gibt wird sich schnell die Frage stellen, wieviel von deren Körper oder Geist ihrem ausschließlichen Verfügungsrecht unterliegt. Oder darf vielleicht der Patentinhaber der Veränderungen über die Reproduktionswünsche (sprich das ‘Kinderkriegen’) des Menschen mitbestimmen?


Was gut ist gehört allen!
Eigentum daran ist widernatürlich.

Einschränkungen dieser Regel sind nur zugunsten eines höheren Nutzens (z.B. Anregung der erfinderischen Kreativität) hinnehmbar.

Quellen

Geschichtlicher Abriß des Urheberrechts von der VG Wort – einschließlich des Konzepts des ‘geistigen Eigentums’



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